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Die E-Rechnung kommt: Was Unternehmen ab 2025 wissen müssen

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Aktualisiert: 17.07.2025 um 15:12 Uhr
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Veröffentlicht am 17. Juli 2025
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Die Digitalisierung des Rechnungswesens erreicht in Deutschland einen neuen Meilenstein: Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, schrittweise zur Pflicht. Diese Umstellung ist mehr als nur eine technische Neuerung; sie transformiert die Arbeitsabläufe in der Buchhaltung (https://buchhaltungs-leitfaden.de/) grundlegend. Der Abschied von Papierrechnungen und einfachen PDF-Anhängen hin zu strukturierten, maschinenlesbaren Datenformaten wie XRechnung oder ZUGFeRD verspricht eine neue Ära der Effizienz und Automatisierung.

Neben der gesetzlichen Notwendigkeit gibt es zahlreiche handfeste Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen. Durch die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten entfällt die fehleranfällige manuelle Eingabe, was die Prozesssicherheit erhöht. Gleichzeitig werden Rechnungen schneller bearbeitet und freigegeben, was den Zahlungseingang beschleunigt und die Liquidität verbessert. Hinzu kommen Kosteneinsparungen bei Porto, Papier und Druck sowie die einfache Erfüllung der GoBD-Anforderungen an die digitale Archivierung.

Um die durch schnellere Zahlungseingänge gewonnene Liquidität optimal zu managen, ist eine moderne Bankinfrastruktur entscheidend. Ein Blick auf aktuelle Geschäftskonten für KMU zeigt, dass viele Anbieter heute weit mehr als nur Zahlungsverkehr bieten. Konten mit Echtzeit-Benachrichtigungen, automatischer Kategorisierung von Ausgaben und direkten Schnittstellen zu Buchhaltungsprogrammen schaffen eine nahtlose Verbindung zwischen Rechnungsstellung und Finanzmanagement. So entsteht ein durchgängig digitaler Workflow, der wertvolle Zeit spart und den administrativen Aufwand minimiert.

Der Zeitplan: Diese Fristen müssen Sie kennen

Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt in mehreren Stufen, um Unternehmen den Übergang zu erleichtern. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Termine.

DatumRegelungBetroffene Unternehmen
Ab 1. Jan. 2025Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen.Alle Unternehmen im B2B-Bereich.
1. Jan. 2025 – 31. Dez. 2026Papier- und PDF-Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers weiterhin erlaubt.Alle Unternehmen (Übergangsphase).
Ab 1. Jan. 2027Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen (außer für Firmen mit Vorjahresumsatz < 800.000 €).Größere Unternehmen.
Ab 1. Jan. 2028Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt für alle Unternehmen im B2B-Bereich.Alle Unternehmen (Ende der Übergangsfristen).

Was genau ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine per E-Mail versendete PDF-Datei. Laut Gesetz muss sie in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Daten (z.B. Rechnungsnummer, Beträge, Adressen) sind dabei so codiert, dass sie von Buchhaltungssystemen ohne manuelle Eingriffe ausgelesen werden können. Die in Deutschland gängigsten Formate sind:

  • XRechnung: Ein reines XML-Datenformat, das vor allem für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) verpflichtend ist.
  • ZUGFeRD (ab Version 2.1.1): Ein hybrides Format, das eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert. Dies erleichtert den Übergang und ist im B2B-Verkehr sehr beliebt.

Wer ist von der Pflicht betroffen?

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmer, die Leistungen an andere Unternehmen erbringen (B2B-Umsätze im Inland). Ausgenommen von der Pflicht zur Ausstellung (nicht aber vom Empfang) sind in der Regel Rechnungen an Privatpersonen (B2C), Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) sowie Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen.

Fazit: Eine Pflicht als Chance begreifen

Die Umstellung auf die E-Rechnung ist eine unausweichliche Entwicklung. Statt sie als reine Pflicht zu sehen, sollten Unternehmen sie als Chance zur Modernisierung und Effizienzsteigerung ihrer kaufmännischen Prozesse begreifen. Wer frühzeitig auf eine passende Softwarelösung setzt und seine Abläufe anpasst, wird nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil durch schlankere, schnellere und kostengünstigere Prozesse.

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